lagerhaltende Großhandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Großhandelsunternehmung, die Lager unterhält (Lagergeschäft). Dadurch Überbrückung zeitlicher, aber auch mengenmäßiger, räumlicher und ggf. qualitätsmäßiger Spannungen (Handelsfunktionen). Lagerhaltende Großhandlung kann sowohl die Mitglieder der Vorstufe (z.B. Hersteller) als auch der nachgelagerten Stufe (z.B. Einzelhändler) von jeweils eigener Lagerhaltung entlasten. Ihren Abnehmern ermöglicht sie breite Auswahl unter physisch vorhandenen Waren und deren rasche Auslieferung.
Anders: Streckengroßhandlung.
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