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Schadenversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten Schaden entstandenen Mittelbedarf decken. Beispiele: Sachversicherungen, wie etwa die Feuerversicherung, die verbundene Hausratversicherung, die verbundene Wohngebäudeversicherung, die Kfz-Kaskoversicherung und die Transportversicherung, sowie die Haftpflichtversicherung. Es gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung; der Versicherungsnehmer darf durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden (Bereicherungsverbot). Die Versicherungsleistung wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe dreifach begrenzt.
Gegensatz: Summenversicherung.
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