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Schiedsspruch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Arbeitsrecht

    Bürgerliches Recht

    Entscheidung eines Schiedsgerichts im Schiedsgerichtsverfahren. Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO).

    Arbeitsrecht

    Schiedsspruch nach Scheitern der Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrags und zur Vermeidung eines Arbeitskampfs.

    Vgl. auch Schlichtung.

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