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systembezogener Tatbestand
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem konkret bestehenden Wirtschaftssystem abhängig sind. Bes. gilt das erwerbswirtschaftliche Prinzip für eine Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft als charakteristisch, in einer Zentralverwaltungswirtschaft dagegen ein Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung.
Gegensatz: Systemindifferenter Tatbestand.
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