Zitierfähige Version
Verwertungsgesellschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
juristische Person oder Personengemeinschaft, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die einem Urheber zustehen, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt.
Rechtsgrundlage: Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9.9.1965 (BGBl. I 1294) m.spät.Änd. Für Einzelpersonen gelten die Bestimmungen entsprechend.
Die Tätigkeit bedarf der Erlaubnis, die nur bei Vorliegen gesetzlich normierter Tatbestände (§ 3) versagt werden darf.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon