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Revision von zwingendes Recht vom 15.05.2008 - 13:59
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zwingendes Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. die Vorschriften über Abzahlungsgeschäfte, über Wucher und viele Bestimmungen des Miet-, Arbeits- und Sachenrechts.
Gegensatz: Nachgiebiges Recht (dispositives Recht).
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