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Vermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Rechnungswesen
    3. Mikroökonomik
    4. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

    Bürgerliches Recht

    Summe der einer Person zustehenden geldwerten Güter, Rechte und Forderungen ohne Abzug der Schulden und Verpflichtungen.

    Rechnungswesen

    Hauptteil der Aktivseite der Bilanz (Vermögensgegenstand, Anlagevermögen, Umlaufvermögen).

    Anders: Reinvermögen (Eigenkapital).

    Mikroökonomik

    Gegenwartswert aller Dinge, die ein Konsument besitzt einschließlich seiner Forderungen und abzüglich seiner Schulden.

    Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

    Die Summe der bewerteten Vermögensbestände wird als Gesamtvermögen bezeichnet, eingeteilt in Vermögensgüter (bes. Sachanlagen und immaterielle Anlagen) und Forderungen. Die Differenz aus Gesamtvermögen und Verbindlichkeiten bzw. die Summe aus Vermögensgütern und Nettogeldvermögen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten) wird als Reinvermögen bezeichnet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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