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Vermögen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Bürgerliches Recht:
Summe der einer Person zustehenden geldwerten Güter, Rechte und Forderungen ohne Abzug der Schulden und Verpflichtungen.
II. Rechnungswesen:
Hauptteil der Aktivseite der Bilanz (Vermögensgegenstand, Anlagevermögen, Umlaufvermögen).
Anders: Reinvermögen (Eigenkapital).
III. Mikroökonomik:
Gegenwartswert aller Dinge, die ein Konsument besitzt einschließlich seiner Forderungen und abzüglich seiner Schulden.
IV. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Die Summe der bewerteten Vermögensbestände wird als Gesamtvermögen bezeichnet, eingeteilt in Vermögensgüter (bes. Sachanlagen und immaterielle Anlagen) und Forderungen. Die Differenz aus Gesamtvermögen und Verbindlichkeiten bzw. die Summe aus Vermögensgütern und Nettogeldvermögen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten) wird als Reinvermögen bezeichnet.
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