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Wettbewerb
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
1. Allgemein: Unter Wettbewerb ist das Streben von zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen nach einem Ziel zu verstehen, wobei der höhere Zielerreichungsgrad des einen i.d.R. einen geringeren Zielerreichungsgrad des (der) anderen bedingt (z.B. sportlicher, kultureller oder wirtschaftlicher Wettkampf).
2. Wirtschaftlich: Überträgt man diese sehr allg. gefasste Wettbewerbsvorstellung auf das Wirtschaftsleben, so ist Wettbewerb begrifflich durch folgende Merkmale charakterisiert:
(1) Existenz von Märkten mit
(2) mind. zwei Anbietern oder Nachfragern,
(3) die sich antagonistisch (im Gegensatz zu kooperativ) verhalten, d.h. durch Einsatz eines oder mehrerer Aktionsparameter ihren Zielerreichungsgrad zulasten anderer Wirtschaftssubjekte verbessern wollen;
(4) damit ist eine Komplementarität von Anreiz- und Ordnungsfunktion gegeben, die im sog. sozialistischen Wettbewerb (sozialistische Marktwirtschaft) fehlt.
3. Um den so skizzierten Wettbewerb inhaltlich auszufüllen, sind in der Literatur verschiedene wettbewerbspolitische Leitbilder bzw. Konzeptionen entwickelt worden.
4. Konzept eines wirksamen Wettbewerbs.
Vgl. auch Wirtschaftssoziologie.
Wirtschaftsethik
Wettbewerb gehört zu den konstituierenden Elementen des marktwirtschaftlichen Systems. Im Wettbewerb streben verschiedene Akteure nach der Erlangung von Ressourcen und bringen hierfür entsprechende Gegenleistungen ein. Wettbewerb hat grundsätzlich einen ambivalenten Charakter und kann sowohl gesellschaftlich erwünschte als auch unerwünschte Resultate bedingen. Gesellschaftlich erwünscht ist ein Leistungswettbewerb, bei dem die individuelle Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zentral für den Zugang zu Ressourcen ist. Im Leistungswettbewerb werden Akteure permanent dazu angehalten, ihre Ressourcen und Fähigkeiten in gesellschaftlich wertschaffender Weise einzubringen und ihre Anstrengungen kontinuierlich hoch zu halten. Um einen Leistungswettbewerb sicherzustellen und unerwünschte Formen wie etwa einen ruinösen Wettbewerb zu verhindern, bedarf es stets passender Regeln.
Vgl. auch Wirtschaftsethik.
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