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Tele-Shopping
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Homeshopping; Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, um Einkäufe von zu Hause aus zu tätigen; Form des Distanzhandels. Der Konsument wählt das Produkt seiner Wahl im TV oder im Internet aus und kann dieses per Telefon, Fax, Online-Shop oder E-Mail bei einem Händler bestellen. Dieser stellt die Waren zusammen, hält sie zur Abholung bereit oder übernimmt die Zustellung (Lieferservice). Zahlung erfolgt bar, mit Rechnung und Überweisung, per Bankeinzug oder mittels Kreditkarte (Point of Sale Banking).
Nach § 2 Nr. 8 RfStV ist Tele-Shopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen gegen Entgelt. Die Regelungen über Fernsehwerbung gelten für Tele-Shopping, Tele-Shopping-Spots und Tele-Shopping-Fenster entsprechend (vgl. §§ 7, 15, 45 RfStV).
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