Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zweckaufwand vom 04.08.2010 - 15:07
Zweckaufwand
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kostengleicher Aufwand; Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, die in der Betriebsbuchhaltung als Grundkosten verrechnet werden.
Gegensatz: Neutrale Aufwendungen.
Vgl. auch Abgrenzung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon