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Revision von Zweckaufwand vom 25.02.2013 - 15:02
Zweckaufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kostengleicher Aufwand; Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, die in der Betriebsbuchhaltung als Grundkosten verrechnet werden.
Gegensatz: neutrale Aufwendungen.
Vgl. auch Abgrenzung.
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