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Revision von Zweckaufwand vom 05.06.2009 - 13:32
Zweckaufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kostengleicher Aufwand; Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, die in der Betriebsbuchhaltung als Grundkosten verrechnet werden.
Gegensatz: Neutrale Aufwendungen.
Vgl. auch Abgrenzung.
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