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unlautere Werbung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemäß UWG unzulässige Werbung (unlauterer Wettbewerb). Zur Sicherung des Wettbewerbs sowie zum Schutze der Mitbewerber und Verbraucher werden Werbeaktivitäten Beschränkungen des UWG unterworfen. V.a. die Generalklausel des § 3 UWG (sittenwidrige Werbung) sowie die §§ 5, 6 UWG (irreführende Werbung und vergleichende Werbung) sind für die Werbung relevant.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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