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Veredelung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Begriff:
Produktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form- und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere Weiterverarbeitung oder, bei Fertigerzeugnissen, für einen individuell verfeinerten Geschmack wirtschaftlich bedeutungsvoll sind.
II. Umsatzsteuerrecht:
Jede Bearbeitung oder Verarbeitung, die die Wesensart des Gegenstandes ändert.
III. Außenwirtschaftsrecht:
IV. Zollrecht:
Aktive und passive Veredelung
Vgl. auch Veredelungsverkehr.
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