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Wertpapierbörse
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Börse, an der Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate gehandelt werden, § 2 II BörsG (Gegensatz: Warenbörse). Handelsobjekte an der Wertpapierbörse sind Wertpapiere des Kapitalmarktes (Aktien, Renten).
a) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage jeder Wertpapierbörse ist das Börsengesetz (BörsG). Darüber hinaus hat jede Wertpapierbörse eine durch den Börsenrat zu erlassende und von der Börsenaufsichtsbehörde zu genehmigende Börsenordnung.
b) Börsenorganisation: Börsenorgane, Börsenhandelsteilnehmer.
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