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Umsatzsteuervoranmeldung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuererklärung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nach amtlichem Muster über die der Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände im Voranmeldungszeitraum (grundsätzlich Kalendervierteljahr bzw. regelmäßig Kalendermonat, § 18 UStG).

    1. Frist: Spätestens zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist die Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt einzureichen und die Umsatzsteuerzahllast zu entrichten, ggf. Dauerfristverlängerung.

    2. Inhalt v.a.:
    (1) steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltliche Wertabgaben), getrennt nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer;
    (2) steuerfreie Umsätze mit und ohne Recht auf Vorsteuerabzug;
    (3) abziehbare Vorsteuerbeträge (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und Erwerbsteuer). Aus diesen Angaben hat der Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast bzw. -erstattung selbst zu berechnen.

    3. Besonderheiten: Werden Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen (Vorsteuerabzug) besteuert, entfällt i.d.R. die Umsatzsteuervoranmeldung. Zur Umrechnung ausländischer Währungen vgl. ausländische Werte.

    4. Umsatzsteuerveranlagung nach Ablauf eines Kalenderjahres: Umsatzsteuer.

    5. Verfahren: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist heutzutage im Regelfall auf elektronischem Wege abzugeben ("durch Datenfernübertragung", § 18 I UStG), die Abgabe in Papierform kann nur auf Antrag in Härtefällen erlaubt werden.

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