Zitierfähige Version
- Revision von Wechselkurs vom 19.02.2018 - 15:27
- Revision von Wechselkurs vom 22.11.2017 - 12:59
- Revision von Wechselkurs vom 14.01.2013 - 15:35
- Revision von Wechselkurs vom 13.01.2011 - 09:54
- Revision von Wechselkurs vom 06.09.2010 - 16:10
- Revision von Wechselkurs vom 24.11.2009 - 10:08
- Revision von Wechselkurs vom 29.06.2009 - 11:28
- Revision von Wechselkurs vom 08.06.2009 - 14:03
Wechselkurs
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Nomineller Wechselkurs: Wertverhältnis zweier Währungen. Üblicherweise angegeben als in heimischen Währungseinheiten ausgedrückter Preis einer bestimmten Menge ausländischer Währungseinheiten = Preisnotiz (z.B. US-Dollar, Japanischer Yen). Der Kehrwert ergibt die Mengennotiz (z.B. Euro, US-Dollar).
Eine Erhöhung des nominellen Wechselkurses in der Preisnotierung entspricht einer Abwertung der heimischen Währung (Aufwertung).
Fallen Geschäftsabschluss und Durchführung eines Devisengeschäftes (Währungstausches) zusammen, so spricht man vom Kassakurs, wird hingegen momentan ein Währungstausch für die Zukunft vereinbart, kommt der Terminkurs zur Anwendung.
Erklärung des Wechselkursverhaltens in der Wechselkurstheorie (Zahlungsbilanzausgleich, Wechselkurspolitik).
2. Realer Wechselkurs: Preisverhältnis zweier Güter in unterschiedlichen Währungsräumen. Schreibt man w für den nominellen Wechselkurs, dann ist der reale Wechselkurs definiert als wP*/P. Dabei können P* und P z.B. die in ausländischer bzw. heimischer Währung angegebenen Preise eines homogenen Gutes sein. Ohne Berücksichtigung von Transportkosten würde dieser reale Wechselkurs bei Freihandel gleich eins sein (Law of One Price). Sind jedoch P* und P die Preise zweier verschiedener Güter, etwa eines im Ausland erzeugten bzw. eines anderen im Inland erzeugten Gutes, dann entspricht der reale Wechselkurs den von der realen Außenwirtschaftstheorie analysierten Terms of Trade. Schließlich können P und P* auch als Preisindizes definiert werden. So werden z.B. Lohnstückkosten, Konsumenten- sowie Produzentenpreisindizes zur Ermittlung realer Wechselkurse herangezogen (Kaufkraftparität).
3. Effektiver Wechselkurs: Im Gegensatz zum bilateralen Wechselkurs ist der effektive Wechselkurs ein multilateraler Wechselkurs,welcher aus dem gewichtetem Mittel verschiedener bilateraler Wechselkurse ermittelt wird. Als Gewichte dienen meist die Anteile des mit den betreffenden ausländischen Währungen abgewickelten Handels am Gesamthandel eines Landes. Man unterscheidet nominelle oder reale effektive Wechselkurse. Mithilfe des effektiven Wechselkurses können Veränderungen des gesamten Außenwertes einer Währung ermittelt werden.
Vgl. auch Devisenkurs.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon