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Revision von Superlativ-Werbung vom 16.02.2018 - 15:35

Superlativ-Werbung

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    häufig angewandtes Mittel im Rahmen der Werbung, um - meist durch einen übertreibenden Slogan („... ist... der Beste”) - die eigene Leistung bes. wirkungsvoll herauszustellen und den Kunden suggestiv zu beeinflussen.

    Zulässigkeit: Solange dabei nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird im Sinn der Generalklausel des § 1 UWG (sittenwidrige Werbung) oder eine objektiv nachweisbare Irreführung im Sinn des § 5 UWG (irreführende Werbung) vorliegt, ist Superlativ-Werbung gesetzlich nicht verboten. Die Grenzziehung im Einzelfall ist allerdings sehr schwierig.

    Vgl. auch unlautere Werbung, unlauterer Wettbewerb.

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