Zitierfähige Version
- Revision von Tagebuch vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Tagebuch vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Tagebuch vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Tagebuch vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Tagebuch vom 13.09.2010 - 15:04
- Revision von Tagebuch vom 23.11.2009 - 11:16
- Revision von Tagebuch vom 08.06.2009 - 11:33
Tagebuch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Buchführung
auch als Grundbuch, Memorial, Journal oder „Prima Nota” bezeichnet; Grundbuch der doppelten Buchführung, das die Betriebsvorfälle in chronologischer Reihenfolge und beschreibender Form aufnimmt und für die weitere Übertragung in das Sammelbuch bzw. Hauptbuch sammelt.
Beispiel:
2.6.2008 Ausgangsrechnung Nr. 57
Forderungen ... Euro an Umsatzerlöse ... Euro und Umsatzsteuer ... Euro
3.6.2008 Eingangsrechnung Nr. 105
Warenkonto ... Euro und Vorsteuer ... Euro an Lieferanten ... Euro
Handelsrecht
ein vom Handelsmakler zu führendes Buch, in das alle abgeschlossenen Geschäfte täglich nach der Zeitfolge einzutragen und täglich zu unterzeichnen sind (§ 100 I HGB), es kann auch elektronisch geführt werden. Das Tagebuch ist kein Handelsbuch, jedoch gelten die Vorschriften über Einrichtung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (§ 100 II HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon