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Tagesgeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bankbetriebslehre: übliche Kennzeichnung einer speziellen Form kurzfristiger Buchkredite, d.h. der verzinslichen Ausleihung von Zentralbankgeld unter Banken. Das Tagesgeld wird dabei der geldnehmenden Bank bis zum nächsten Tag zur Verfügung gestellt und ist dann zur Rückzahlung fällig. Varianten der Handelsform des Tagesgeldes sind „Tagesgeld bis auf weiteres“ oder „tägliches Geld auf Abruf“. Hier verlängert sich die Kreditlaufzeit automatisch um weitere 24 Stunden, wenn nicht eine Kündigung in den ersten Handelsstunden des Tages stattfindet.

    2. Geldpolitik: Mit Tagesgeld werden kurzfristige Bereitstellungen von Liquidität durch die Zentralbank an die Banken über deren Zentralbankguthaben charakterisiert. Über das Instrumentarium der Fazilitätenpolitik kann die Europäische Zentralbank (EZB) dabei die Obergrenze des Tagesgeldmarktsatzes (diese entspricht dem Satz der Spitzenfinanzierungsfazilität) und die Untergrenze (diese entspricht dem Satz der Einlagenfazilität) abstecken, und so die Verhältnisse am Geldmarkt beeinflussen.

    Vgl. auch Geldpolitik, Leitzinsen, Europäisches System der Zentralbanken (ESZB).

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