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Revision von Refinanzierungsklausel vom 27.07.2012 - 11:38

Refinanzierungsklausel

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    In Darlehensverträgen wird normalerweise ein Abtretungsrecht der Bank zu Refinanzierungszwecken, die sog. Refinanzierungsklausel, vereinbart. Damit räumt der Kunde seiner Bank die Berechtigung ein, ihre Forderung gegen den Darlehensnehmer und/ oder Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung an einen vertraglich nicht benannten Refinanzierer abzutreten oder für diese treuhänderisch zu halten.

    Vgl. auch Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), Standardklausel, Pfandbriefklausel.

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