carrier's haulage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Klausel im Seefrachtgeschäft beim Containerverkehr. Wird carrier´s haulage vereinbart, so bedeutet dies, dass der Verfrachter (Frachtführer) der Ware neben dem Seetransport (Hauptlauf) auch den Transport zum Verschiffungshafen (Vorlauf) als auch den Transport vom Bestimmungshafen zum Empfänger (Nachlauf) organisiert und die hierfür entstehenden Kosten kalkuliert. Der carrier trägt damit die Haftung für den gesamten Transport. Carrier´s haulage kann auf der Grundlage der im Containerverkehr üblichen Verladesysteme Full Conatiner Load (FCL) oder Less than Container Load (LCL) vereinbart werden.
Gegensatz: merchant's haulage.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Außenhandel
Außenhandelskennzahlen
Bank Payment Obligation (BPO)
Berner Union
Brückenland
Drittlandskooperation
Exporteurgarantie
Exportschutzklausel
Generalimporteur
Importschutzklausel
London Metal Exchange
Uniform Rules for Bank Payment Obligations (URBPO)
Welthandelsspirale
Welthandelsvolumen
Weltmarktkonzept
carrier's haulage
merchant's haulage
notify address
pass-through pricing strategy
pricing-to-market strategy
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carrier's haulage
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carrier's haulage
ausgehend