merchant's haulage
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Klausel im Seefrachtgeschäft beim Containerverkehr. Wird merchant's haulage vereinbart, so bedeutet dies, dass der merchant (Händler) als Versender oder Empfänger der Ware oder der von ihm beauftragte Spediteur für die Organisation des Transports zum Seehafen (Vorlauf) sowie vom Seehafen zum Empfänger (Nachlauf) verantwortlich ist und die hierfür entstehenden Kosten trägt. Der carrier ist hier der Verfrachter, welcher lediglich den Seetransport (Hauptlauf) übernimmt. Merchant's haulage kann auf der Grundlage der im Containerverkehr üblichen Verladesysteme Full Container Load (FCL) oder Less than Container Load (LCL) vereinbart werden.
Gegensatz: carrier's haulage.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Außenhandel
Außenhandelskennzahlen
Bank Payment Obligation (BPO)
Berner Union
Brückenland
Drittlandskooperation
Exporteurgarantie
Exportschutzklausel
Generalimporteur
Importschutzklausel
London Metal Exchange
Uniform Rules for Bank Payment Obligations (URBPO)
Welthandelsspirale
Welthandelsvolumen
Weltmarktkonzept
carrier's haulage
merchant's haulage
notify address
pass-through pricing strategy
pricing-to-market strategy
eingehend
merchant's haulage
ausgehend
eingehend
merchant's haulage
ausgehend