Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Essigsäuresteuer vom 04.10.2017 - 16:35

Essigsäuresteuer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ist als Verbrauchsteuer erstmals durch das Branntweinsteuergesetz vom 15.7.1909 (RGBl. Nr. 39, 661) eingeführt worden. Die im Rahmen der damaligen Reichsfinanzreform eingebrachte Gesetzesvorlage hatte zum Schutz des landwirtschaftlichen Gärungsessigs zunächst ein Verbot der Verwendung von Essigsäure der chemischen Industrie für Speisen- und Konservierungszwecke vorgesehen. Um die dadurch befürchtete Verteuerung des unentbehrlichen Genussmittels zu vermeiden und gleichzeitig den Reichsfinanzen aufzuhelfen, wurde stattdessen eine Verbrauchsteuer auf Essigsäure beschlossen. Ab 1922 als Essigsäuresteuer bezeichnet, kam durch Gesetz über das Branntweinmonopol vom 21.5.1929 (RGBl. I Nr. 29, 97) aufgrund gemeinsamer Anträge des Essigsäure- und des Gärungsessiggewerbes ein Ausgleich in der Belastung zustande. Die ehemalige Reichssteuer ist 1949 als Bundessteuer auf den Bund übergegangen. Seitdem wurde sie von der Bundesfinanzverwaltung (den Hauptzollämtern) erhoben und verwaltet. Die Essigsäuresteuer ist aus Gründen der Steuervereinfachung und wegen ihres geringen Ertrags als Bagatellsteuer durch das Gesetz vom 3.7.1980 (BGBl. I 761) zum 1.1.1981 abgeschafft worden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com