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AO-DV (Zoll)
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Dienstvorschrift der Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) zur Anwendung der Abgabenordnung (AO). Ursprünglich Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) - Zoll - genannt wird parallel zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) der Landesfinanzbehörden vom BMF veröffentlicht (E-VSF S 0300). Die AO-DV weicht von der AEAO ab, da viele Vorschriften der AO - v. a. zur Entstehung und Erhebung von Zoll und daran anknüpfend von Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vom europäischen Zollrecht (Zollkodex - VO [EWG] Nr. 2913/92 - und dem Unionszollkodex - VO [EU] Nr. 952/2013) überlagert sind.
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