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Musterfeststellungsklage

Definition: Was ist "Musterfeststellungsklage"?

Von der Bunderegierung in der 19. Legislaturperiode geplante Form der Sammelklage. Vom Bundeskabinett am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll zum 1.11.2018 in Kraft treten. Unter dem Eindruck von Firmenskandalen (insbes. zuletzt die VW-Affäre im Zusammenhang mit dem Dieselskandal) sah die Bundesregierung die Notwendigkeit der Verstärkung von Verbraucherrechten und deren Durchsetzung.

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    Als "Einer-für-alle-Klage" sollen Verbraucher künftig einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Konzerne leichter durchsetzen können, ohne selbst durch eigene Klageerhebung ins (Kosten-)Risiko gehen zu müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen stattdessen bestimmte klagebefugte Verbraucherschutzverbände (z.B. Verbraucherzentralen und Mieterverbände) übernehmen. Gedacht ist das neue Instrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schäden erlitten haben. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene anschließen, indem sie sich bei einem Klageregister anmelden. In Musterprozessen sollen strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, geklärt werden können. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in Folgeprozessen individuell geltend machen, es sei denn es kommt vorher zum Vergleich.

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