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2G-Plus-Regel
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In der Corona-Krise und der COVID-19-Pandemie in Deutschland erdachte Zugangsregelung für öffentliche Gebäude, Geschäfte und Veranstaltungen. 2-G-Plus oder 2G-Plus steht für Geimpft oder Genesen plus negativer Testnachweis.
Zugang wird nur Personen erlaubt, die eine der beiden Möglichkeiten nachweisen können. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests ist für einen Zugang zusätzlich erforderlich. In der 4. Welle im November 2021 zeigt sich angesichts eines exponentiellen Wachstums der Infizierten und der Kapazitätsengpässe in Krankenhäusern auf Intensivstationen, dass die 3G-Regel oder 2G-Regel für Veranstaltungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus nicht ausreicht und dennoch viele COVID-19-Infektion auftreten. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 des Infektionsschutzgesetzes.
Weiterführende Hinweise: Maskenpflicht, FFP2-Maske, OP-Maske, Alltagsmaske, Mund-Nasen-Schutz, Pandemie, Pandemiebekämpfung, Virus-Erkrankung.
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