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Revision von 2G-Regel vom 09.12.2021 - 11:57

2G-Regel

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    In der Corona-Krise und der COVID-19-Pandemie in Deutschland erdachte Zugangsregelung für öffentliche Gebäude, Geschäfte und Veranstaltungen. 2-G oder 2G steht für Geimpft oder Genesen.

    Der Nachweis eines negativen Corona-Tests ist für einen Zugang nicht möglich. Zugang wird nur Personen erlaubt, die eine der beiden Möglichkeiten nachweisen können. In der 4. Welle im November 2021 zeigt sich angesichts eines exponentiellen Wachstums der Infizierten und der Kapazitätsengpässe in Krankenhäusern auf Intensivstationen, dass die 3G-Regel für Veranstaltungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus nicht ausreicht und weiterhin viele COVID-19-Infektionen auftreten.

    Weiterführende Hinweise: Maskenpflicht, FFP2-Maske, OP-Maske, Alltagsmaske, Mund-Nasen-Schutz, Pandemie, Pandemiebekämpfung, Virus-Erkrankung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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