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Abschlussgliederungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auch Bilanzgliederungsprinzip; Aufbau des Kontenrahmens nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB (Bilanz) bzw. § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung). Nach dem Abschlussgliederungsprinzip ist z.B. der Industrie-Kontenrahmen (IKR) aufgebaut: in den Kontenklassen 0–4 die auf das Bilanzkonto zu übertragenden Bestandskonten, in den Kontenklassen 5–7 die auf das Gewinn- und Verlustkonto zu überführenden Ertrags- und Aufwandskonten, Kontenklasse 8 für den Abschluss.

    Anders: Prozessgliederungsprinzip.

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