Prozessgliederungsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Organisation: Sonderform des Verrichtungsprinzips, bei der die Tätigkeitsarten nach ihrer Stellung im Betriebsprozess unterschieden werden, d.h. dem betrieblichen Leistungsprozess folgen.
2. Für die Organisation des Rechnungswesens, v.a. des Kontenrahmens: Zuordnung der einzelnen Konten in die Kontenklassen entsprechend dem Durchgang des Herstellungs- bzw. Leistungsprozesses. In Klasse drei bis sieben folgt das Ordnungssystem des GKR dem Fortgang der betrieblichen Leistungserstellung. In Klasse acht erscheinen die Erlöse und in Klasse neun die Abschlusskonten.
3. Vergleichbar im Handel: Funktionsprinzip.
Anders: Abschlussgliederungsprinzip.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Buchführung Change Management Dienstleistungsunternehmen Doppelte Buchhaltung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommunikationspolitik Kosten Matrixorganisation Organisation Organisationsentwicklung Organisationsstruktur Projekt Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen dispositiver Faktor neutrale Aufwendungen
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