Abschlussgliederungsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auch Bilanzgliederungsprinzip; Aufbau des Kontenrahmens nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB (Bilanz) bzw. § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung). Nach dem Abschlussgliederungsprinzip ist z.B. der Industrie-Kontenrahmen (IKR) aufgebaut: in den Kontenklassen 0–4 die auf das Bilanzkonto zu übertragenden Bestandskonten, in den Kontenklassen 5–7 die auf das Gewinn- und Verlustkonto zu überführenden Ertrags- und Aufwandskonten, Kontenklasse 8 für den Abschluss.
Anders: Prozessgliederungsprinzip.
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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