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Abstraktionsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Abstraktionsprinzip ist eine Besonderheit des dt. Privatrechts. Es setzt zunächst die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und Verfügung (z.B. Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags) voraus (Trennungsprinzip). Das Abstraktionsprinzip selbst bedeutet, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügung sogar in den Fehlerfolgen grundsätzlich voneinander unabhängig sind. Das dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. So ist z.B. eine Übereignung wirksam, auch wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag nichtig ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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