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Abstraktionsprinzip

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Bürgerlichen Recht Trennung von Verpflichtungsgeschäft und Erfüllung bzw. Verfügung. So ist z.B. eine Übereignung wirksam, auch wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag nichtig ist.

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