Direkt zum Inhalt

Aktienrechtsnovelle 2012

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im November 2010 hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf einer sog. Aktienrechtsnovelle 2011 vorgelegt. Die Entscheidung des Gesetzgebers über den Entwurf war für 2011 erwartet worden, das Projekt firmierte daher auch im Fachsprachgebrauch als Aktienrechtsnovelle 2011, auch hier im Gabler Wirtschaftslexikon. Zu einer Entscheidung des Gesetzgebers kam es aber nicht, immerhin beschloss das Kabinett am 20.12.2011 eine Reform. Die Kabinettsvorlage, mit der sich der Bundesrat (BR-Drucksache 852/11) im Februar 2012 befassen will, will neben der Eliminierung von Redaktionsversehen Änderungen bei der Aktienform nicht börsennotierter Gesellschaften, bei der sog. nachgeschobenen Nichtigkeitsklage und bei der sog. umgekehrten Wandelschuldverschreibung initiieren. Die Umsetzung als Gesetz steht damit für 2012 an. Nähere Einzelheiten zum Inhalt der Kabinettsvorlage finden sich beim BMJ bei Recht unter dem Stichwort Aktienrechtsnovelle 2012.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com