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Revision von Aktivwechsel vom 04.08.2010 - 14:59
Aktivwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die auf der Aktivseite der Bilanz gebuchten, eine Geldforderung darstellenden Wechsel („Rimessen”), auch Besitzwechsel genannt. Durch Weitergabe der Aktivwechsel entsteht eine Eventualverbindlichkeit (Eventualforderungen und -verbindlichkeiten).
Gegensatz: Passivwechsel (Schuldwechsel).
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