Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aktivwechsel vom 03.07.2017 - 15:59
Aktivwechsel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die auf der Aktivseite der Bilanz gebuchten, eine Geldforderung darstellenden Wechsel („Rimessen”), auch Besitzwechsel genannt. Durch Weitergabe der Aktivwechsel entsteht eine Eventualverbindlichkeit (Eventualforderungen und -verbindlichkeiten).
Gegensatz: Passivwechsel (Schuldwechsel).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon