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Aktivwechsel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die auf der Aktivseite der Bilanz gebuchten, eine Geldforderung darstellenden Wechsel („Rimessen”), auch Besitzwechsel genannt. Durch Weitergabe der Aktivwechsel entsteht eine Eventualverbindlichkeit (Eventualforderungen und -verbindlichkeiten).

    Gegensatz: Passivwechsel (Schuldwechsel).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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