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Arbeitsversäumnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Schuldhaftes Fernbleiben des Arbeitnehmers von der Arbeit, d.h. die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer zu vertreten. Nach § 326 BGB entfällt der Lohnanspruch.

    Vgl. auch Vertragsbruch.

    2. Arbeitsversäumnis als Kündigungsgrund: Verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung.

    Anders: Arbeitsverhinderung.

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