Arbeitsversäumnis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Schuldhaftes Fernbleiben des Arbeitnehmers von der Arbeit, d.h. die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer zu vertreten. Nach § 326 I BGB entfällt der Lohnanspruch.
Vgl. auch Vertragsbruch.
2. Arbeitsversäumnis als Kündigungsgrund: Verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung.
Anders: Arbeitsverhinderung.
Mindmap "Arbeitsversäumnis"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Dienstvertrag
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifautonomie
Tarifvertrag
Unternehmung
ordentliche Kündigung
eingehend
Arbeitsversäumnis
ausgehend
eingehend
Arbeitsversäumnis
ausgehend