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Berufsförderung

Definition: Was ist "Berufsförderung"?

I. Bundesagentur für Arbeit (BA): Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.

II. Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen, z.B. zur Rehabilitation (berufliche Rehabilitation) von Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann.
III. Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen im Rahmen der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bundesagentur für Arbeit (BA)
    2. Gesetzliche Rentenversicherung
    3. Gesetzliche Unfallversicherung

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Form der individuelle Förderung an Einzelpersonen zu deren beruflicher Ausbildung und Weiterbildung werden von der Bundesagentur für Arbeit erbracht, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. SGB III) etc.

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Leistungen, z.B. zur Rehabilitation (berufliche Rehabilitation) von Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann (§§ 9 ff. SGB VI). Bei Nichterfüllung der hierfür erforderlichen Wartezeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Leistungen im Rahmen der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben (vgl. § 35 SGB VII). Es werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht.

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