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Berufsschule
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Schule, die von Berufsschulpflichtigen/-berechtigten besucht wird, die sich in der beruflichen Ausbildung (Berufsausbildung) befinden oder in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben (Berufsschulpflicht). Die Berufsschule soll als Lernort in der dualen Berufsbildung allg. und fachliche Lerninhalte unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung vermitteln. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform an einem oder zwei Wochentagen oder in zusammenhängenden Teilabschnitten als Blockunterricht. Er steht in enger Beziehung zur betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildung. Im Rahmen einer in Grund- und Fachstufe gegliederten Berufsausbildung kann die Grundstufe als Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) durchgeführt werden. Daneben werden auch die Vollzeitberufsschulen als Berufsschulen bezeichnet.
2. Derzeitige Situation: Die Berufsschule ist traditionell nach Fachrichtungen unterteilt in kaufmännisch-verwaltende, gewerblich-technische, hauswirtschaftlich-pflegerische, landwirtschaftliche und bergbauliche Berufsschulen. Überwiegende Träger der Berufsschulen sind die kommunalen Gebietskörperschaften. Es besteht durchweg eine Mischfinanzierung aus öffentlichen Mitteln, nach der die Schulträger die laufenden Sachausgaben sowie die Personalausgaben des nichtlehrenden Personals und die Bundesländer die Sachausgaben als Zweckzuschüsse wie auch die Personalausgaben für das lehrende Personal und anteilig die Ausbildungsförderung übernehmen. Die Gemeinden tragen nach diesem Finanzierungsmodus etwas mehr als 20 Prozent und die Länder knapp 80 Prozent der Gesamtausgaben. Teilweise werden Gebühren an den Vollzeitberufsschulen erhoben. Der Unterricht erfolgt in Einberufs- oder Berufsgruppenklassen; er beträgt zz. überwiegend acht Wochenstunden, soll jedoch auf zwölf Wochenstunden ausgeweitet werden. Das Curriculum der Berufsschule umfasst berufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht sowie Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Die curriculare Regelungskompetenz für den Unterricht an Berufsschulen liegt bei den Bundesländern, die Lehrpläne werden jedoch zwischen den Bundesländern unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsordnungen abgestimmt.
Vgl. auch Berufsbildungssystem, duale Berufsausbildung.
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