Direkt zum Inhalt

Berufsschulpflicht

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Rahmen der durch Ländergesetz geregelten allg. Schulpflicht i.d.R. für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der beruflichen Erstausbildung, sofern sie keine weiterführenden allgemeinbildenden oder beruflichen Vollzeitschulen besuchen. Die Berufschulpflicht ist grundsätzlich an öffentlichen Berufsschulen zu erfüllen, in deren Einzugsbereich sich der Ausbildungs- oder Beschäftigungsort des Jugendlichen befindet. Ist kein Beschäftigungsverhältnis gegeben, so ist der Wohnort maßgebend.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Berufsschulpflicht"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Berufsschulpflicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/berufsschulpflicht-28387 node28387 Berufsschulpflicht node27743 Berufsschule node28387->node27743 node27838 Berufsausbildung node27743->node27838 node28960 Ausbildungsordnung node27743->node28960 node34057 duale Berufsausbildung node27743->node34057 node30787 betriebliche Ausbildung node30787->node27743
    Mindmap Berufsschulpflicht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/berufsschulpflicht-28387 node28387 Berufsschulpflicht node27743 Berufsschule node28387->node27743

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete