Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Berufsverbandsprinzip vom 17.07.2009 - 11:43
Berufsverbandsprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gliederung der Vereinigungen von Arbeitnehmern und -gebern (Berufsverbände) nach Berufszugehörigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland überwiegt das Industrieverbandsprinzip. Berufsverbände auf Gewerkschaftsseite sind etwa der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) oder die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO). – Vgl. auch Koalition, Gewerkschaft.
Gegensatz: Industrieverbandsprinzip.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon