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Berufsverbandsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gliederung der Vereinigungen von Arbeitnehmern und -gebern (Berufsverbände) nach Berufszugehörigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland überwiegt das Industrieverbandsprinzip. Berufsverbände auf Gewerkschaftsseite sind etwa der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) oder die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO).  – Vgl. auch Koalition, Gewerkschaft.

    Gegensatz: Industrieverbandsprinzip.

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