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betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung nach benutzt werden kann; bei gebraucht angeschafften Wirtschaftsgütern die voraussichtliche Restnutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der bes. Verhältnisse zu schätzen. Dabei ist die subjektive Ansicht der Bilanzierenden zu berücksichtigen, soweit sie nicht der allgemeinen Erfahrung widerspricht.

    2. In der Kostenrechnung bestimmt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer direkt den Abschreibungszeitraum.

    3. Anders: Technische Nutzungsdauer (Zeitraum bis zum körperlichen Verschleiß), wirtschaftliche Nutzungsdauer (Zeitraum der rentablen Nutzung) und rechtliche Nutzungsdauer (Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut genutzt werden darf).

    Vgl. auch Absetzung für Abnutzung (AfA), AfA-Tabellen.

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