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Betriebshandbuch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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gedrucktes oder digitales Hilfsmittel des innerbetrieblichen Informations- oder Qualitätsmanagements,
a) um Maßnahmen zu beschreiben, die etwa für den Betrieb einer Anlage, eines IT-Systems oder eines luftfahrttechnischen Systems notwendig sind,
b) um Berufsrückkehrenden (§ 20 SGB III) und auch Beschäftigten im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eine strukturierte (Wieder-)Einarbeitung zu ermöglichen,
c) um neuen Mitarbeitern, Zeitarbeitern, Ferienjobbern und Praktikanten im Rahmen der Einarbeitung, auch Onboarding genannt (siehe Personalrekrutierung), wichtige betriebliche Informationen zugänglich zu machen; letztere sind jedoch kein Ersatz für die Arbeitsordnung.
Mögliche Inhalte je nach Zielgruppe: allg. Hinweise auf Altersversorgung, Arbeitszeit, Aufstiegsmöglichkeiten, Ausbildungsfragen, Ausflüge; Beanstandungen und Beschwerden, Beförderungen, Betriebsausschüsse, Betriebsbesichtigungen, Betriebskrankenkasse, Betriebsordnung, Betriebsrat, Bezug von Werkserzeugnissen; Einstellungsuntersuchung, Erfindungen, erste Hilfe, Erzeugnisübersicht; Fahrgeldzuschuss, Feiertagsbezahlung, Feuerschutz; Geheimhaltung, Geschäftsleitung, Gesundheitsdienst, Gewerkschaft und Betrieb; Haftpflicht; Lageplan des Werkes, Leistungsprämien, Lohnabrechnung (Regelung des Systems und Berechnung der Abzüge); Notruf; Organisationsplan; Pausen, Pensionskasse; Rationalisierung, Rauchen; Sanitätsdienst, Sicherheitsvorschriften, Sonderzahlungen, soziale Einrichtungen und Maßnahmen, Sterbegeld; Torkontrolle; Überstundenregelung, Unfallschutz, Unfallverhütung, Unterstützungskasse, Urlaub; Verbesserungsvorschlagswesen; Werkarzt. Daneben sollte das Betriebshandbuch auch über die Unternehmenskultur, Unternehmungsgeschichte, Unternehmensleitbilder u.Ä. informieren.
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