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Revision von Binnenprotektion vom 28.02.2013 - 15:52

Binnenprotektion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unterstützung (Protektion) der Unternehmen im Inland bei den Produktionsbedingungen. Erfolgt v.a. durch Subventionen, die in vielfältigen Formen gewährt werden.

    1. Das quantitativ größte Gewicht haben die Finanzhilfen. Oftmals wird über die Gewährung der Finanzhilfen von Fall zu Fall entschieden, sodass der Staat mit diesem Instrument tief in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse hineinwirken kann.

    2. Das zweitwichtigste Instrument sind die Steuervergünstigungen. Unternehmen, die die gesetzlich genannten Bedingungen erfüllen, haben i.d.R. einen Rechtsanspruch auf ihre Gewährung, sodass der Einfluss auf konkrete Unternehmensentscheidungen geringer ist als bei den Finanzhilfen.

    3. Hilfen für strukturschwache Branchen werden auch in Form von Ausfallbürgschaften oder zinsgünstigen Krediten gewährt. Diese Instrumente werden v.a. dort eingesetzt, wo hohe Risiken oder niedriges Eigenkapital die Kreditaufnahme am privaten Kapitalmarkt erschweren.

    4. Schwerer fassbar sind einige verdeckte Instrumente der Binnenprotektion, etwa die Bevorzugung inländischer Anbieter bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder die Verquickung von kommerziellen und politischen Interessen bei staatseigenen Unternehmen.

    Wirkungen: Industriepolitik.

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