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Buchschulden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Buchschulden einer Unternehmung: In den Geschäftsbüchern auf Kreditoren-, Gläubiger-, Lieferer- oder Kontokorrentkonten eingetragene Schulden gegenüber den Geschäftsgläubigern.

    Gegensatz: Buchforderungen.

    2. Buchschulden der öffentlichen Hand: Öffentliche Kreditaufnahme.

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