Buchforderungen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen”, Debitoren. Verrechnung mit Kreditoren unzulässig.
Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche Forderungen abzuschreiben, zweifelhafte (dubiose) Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert einzusetzen (Delkredere). Gehen abgeschriebene Forderungen nachträglich ein, sind sie über sonstige betriebliche Erträge zu buchen.
Gegensatz: Buchschulden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Aufwendungen
Bilanzierung von Software
Buchführung
Disagio
Doppelte Buchhaltung
Eigenkapital
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Inventur
Kapital
Kosten
Niederstwertprinzip
Rückstellung
Working Capital
neutrale Aufwendungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Buchforderungen
ausgehend
eingehend
Buchforderungen
ausgehend