Buchforderungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen”, Debitoren. Verrechnung mit Kreditoren unzulässig.
Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche Forderungen abzuschreiben, zweifelhafte (dubiose) Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert einzusetzen (Delkredere). Gehen abgeschriebene Forderungen nachträglich ein, sind sie über sonstige betriebliche Erträge zu buchen.
Gegensatz: Buchschulden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Bilanzierung von Software Disagio Doppelte Buchhaltung Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Imparitätsprinzip Industrie-Kontenrahmen (IKR) Inventur Kapital Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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