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Revision von Buchschulden vom 25.02.2013 - 15:02
Buchschulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Buchschulden einer Unternehmung: in den Geschäftsbüchern auf Kreditoren-, Gläubiger-, Lieferer- oder Kontokorrentkonten eingetragene Schulden gegenüber den Geschäftsgläubigern.
Gegensatz: Buchforderungen.
2. Buchschulden der öffentlichen Hand: öffentliche Kreditaufnahme.
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